Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband
e.
V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und
mildtätige Zwecke zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen
in Schleswig-Holstein zu verwenden hat.